SCHADENSGUTACHTEN

Nach einem Unfall ist es notwendig, den Schadenswert festzulegen, um Ansprüche geltend zu machen.

Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen, selbst wenn die Versicherung eigenständig einen Sachverständigen bestellt, ohne Ihre Zustimmung.

Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro, das sich auf die Erstellung objektiver und neutraler Schadengutachten spezialisiert hat.

Unsere Gutachten basieren auf sämtlichen relevanten Informationen bezüglich des Schadens an Ihrem Fahrzeug. Darin enthalten sind Angaben zur möglichen Wertminderung, zum Restwert des Fahrzeugs, zur Nutzungsausfallentschädigung und eventuellen Ersatzansprüchen in Bezug auf Mietwagenkosten.

Im Falle eines Haftpflichtschadens werden die Kosten für das Gutachten von der Versicherung des Schadensverursachers gemäß BGB §249 übernommen.

Falls Sie die Versicherungsinformationen des Unfallverursachers noch nicht haben, helfen wir Ihnen gerne bei deren Ermittlung.